1) Begriffsbestimmung
1. Rassehundezuchtschauen sind zuchtfördernde Einrichtungen.
Sie sind öffentliche Veranstaltungen, die der Bewertung von Rassehunden im Besitz in- oder ausländischer Ahnentafeln oder Abstammungsnachweise dienen.
2. Spezial- und Internationale Rassehundschauen bedürfen der Genehmigung durch den IRVO-UCI e.V.
3. Die Erteilung der Zuchttauglichkeit kann auf Zuchtschauen erfolgen. Die geltende Zuchtordnung des IRVO-UCI e.V. ist zu beachten. Die Zuchttauglichkeitsprüfung kann nur auf Antrag abgenommen werden.
Die Gebühr für die Zuchttauglichkeit ist der Gebührenordnungstabelle des IRVO-UCI e.V. zu entnehmen.
2) Allgemeines
1. Die Ausstellung ist von dem „Internationaler Rassehund Verband Oberhausen – Union Canine International e.V. “
(kurz: IRVO- UCI e.V.) geschützt.
2. Ausstellen kann jeder Hundebesitzer.
3. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
4. Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde, die das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, sowie Rassehunde ohne Ahnentafeln oder Mehrrassenhunde (Sonderklasse/Schönheitsschau).
5. Jeder Hund ist unter dem im Zuchtbuch eingetragenen Namen zu melden.
6. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den Zuchtrichter zu täuschen, den Zuchtrichter beschimpft und/oder beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert, kann auch nach Beendigung der Ausstellung durch den Ausstellungsleiter ein erworbener Titel aberkannt werden.
7. Kranke oder krankheitsverdächtige, sowie mit Ungeziefer behaftete Hunde werden zurückgewiesen.
8. Läufige Hündinnen dürfen nur nach Absprache mit der Ausstellungsleitung vorgestellt werden. Die Zurückweisung steht allein der Ausstellungsleitung zu. Die auf der Einladung zur Ausstellung aufgeführten Veterinärbestimmungen sind einzuhalten.
9. Alle Hunde sind vom Aussteller oder dessen Beauftragten rechtzeitig zum Ausstellungsbeginn einzubringen.
10. Alle Hunde sind an der Leine zu führen. Anlagehunde ohne nachweisliche Maulkorbbefreiung haben einen Maulkorb zu tragen.
11. Nach vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes verliert der Aussteller sein Anrecht auf eine Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis o.ä.
12. Nachweise über errungene Anwartschaften, Titel und Ahnentafeln sind mitzuführen und auf Verlangen der Ausstellungsleitung oder dem Zuchtrichter vorzuzeigen.
13. Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter unter Ausschluss der persönlichen Haftung der Hundebesitzer bzw. Hundehalter. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund auf dem Ausstellungsgelände verursacht.
14. Mit Meldung zur angekündigten Ausstellung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung der Meldegebühr unter Anerkennung der Ausstellungsordnung sowie des Bewertungssystems. Erfolgte Meldungen können nicht zurückgenommen werden.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
15. Die Meldegebühr kann nicht im Voraus entrichtet werden, sie wird bei Meldung vor Ort am Ausstellungstag sofort fällig und ist nur in bar zahlbar.
16. Entfällt die Ausstellung auf Grund höherer Gewalt und kann auch nicht kurzfristig nachgeholt werden, haben die Aussteller kein Recht auf Erstattung eventuell angefallener Kosten.
17. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung, welcher unbedingt Folge zu leisten ist.
Zuwiderhandlungen haben u.U. die Entfernung vom Ausstellungsgelände, den Verlust bereits zuerkannter Preise sowie den Ausschluss von künftigen Ausstellungen zur Folge.
18. Den internationalen Rassehundschauen können Sonderschauen von Mitgliedsvereinen angeschlossen werden. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vorstand des IRVO-UCI e.V.
19. Vom Richtergremium wird die Höchstgrenze, der von einem Zuchtrichter zu richtenden Hunde, auf 40 Tiere pro Ausstellung festgesetzt. Diese Höchstgrenze sollte nicht überschritten werden und wird vom Ausstellungsleiter im Voraus berücksichtigt.
20. Vor jeder Ausstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Anwartschaften, Richterbücher etc.) vorbereitet werden.
21. Ein vorschriftsmäßiger geordneter Ablauf innerhalb der von der Ausstellungsleitung zugeteilten Ringe und der zur Verfügung stehenden Zeit ist sicherzustellen. Zügiges aushändigen der Ausstellungsunterlagen und eventuelle Preise an die Aussteller ist wünschenswert.
Zutritt zu den Ringen haben nur die Zuchtrichter, Zuchtrichterhelfer, die Ausstellungsleitung sowie der aufgerufene Aussteller.
22. Auf dem Ausstellungsgelände gilt während der gesamten Zeit der Ausstellung striktes Alkoholverbot. Sollte sich jemand nachweislich auffallend durch den Konsum von Alkohol verhalten, ist der Ausstellungsleiter berechtigt, den Aussteller oder Gast des Ausstellungsgeländes zu verweisen.
23. Rauchen ist in den Ausstellungshallen strengstens untersagt.
1) Championatstitel
1. Championatstitel sind eine außerordentlich hohe Auszeichnung für einen Hund. Die Anwartschaften sind nur ein Schritt auf dem Weg zum Titel.
Anwartschaften können sowohl an den besten Rüden als auch an die beste Hündin einer Rasse vergeben werden.
2. Für den Erwerb des Titels „Nationaler Champion“ (kurz: CAC) und „Internationaler Champion (kurz: CACIB) sind mindestens drei Anwartschaften, erworben auf mindesten zwei unterschiedlichen Rassehundzuchtschauen, mit mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erforderlich.
3. Die Besitzer des jeweiligen Hundes erhalten an den Ausstellungstagen die vom Zuchtrichter unterschriebene Anwartschaftskarte und den Richterbericht, die bis zur späteren Zuerkennung des Titels aufbewahrt und wieder vorgelegt werden müssen.
4. Die Anwartschaftskarten für nationale und internationale Titel sind mit einem Antragsvordruck der Geschäftsstelle des IRVO-UCI e.V. zu übersenden, sobald die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.
-Baby-Championat 1 Anwartschaft erforderlich
-Jüngsten-Championat 2 Anwartschaften erforderlich
-ab Jugend-Championat 3 Anwartschaften erforderlich
5. Die in der Baby-, Jüngsten-, Jugend- oder Junghundklasse erworbenen Titel berechtigen nicht zu einer nachfolgenden Meldung in der „Offenen Klasse“.
6. Anwartschaftskarten, die auf einer Ausstellung ohne Dachverband errungen worden sind, haben keinen Anspruch auf Anerkennung.
1) Klasseneinteilung
I. In der Zuchtgruppe ist der Ehrenpreis des IRVO-UCI e.V. zu vergeben
II. Einladungen, Kataloge, Urkunden, Anwartschaftskarten etc. müssen das Logo des IRVO-UCI e.V. aufweisen und sind vom Ausstellungsveranstalter zu tragen.
III. Wird ein Ausstellungskatalog erstellt, so ist ein Exemplar unaufgefordert der Geschäftsstelle des IRVO-UCI e.V. vor Ausstellungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
* Nachweis muss erbracht werden
5) Anerkannte ausländische Championats- und Siegertitel
American Champion/ Australian Champion/ Belgischer Champion /
Canadian Champion/ Champion des Monaco/ CSSR Champion/
Dänischer Champion/ English Campion/ Französischer Champion/
Holländischer Champion/ Irish Champion/ Italienischer Champion/
Luxemburger Champion/ Österreichischer Champion/ Polnischer Sieger/
Polnischer Champion/ Schwedischer Champion/ Ungarischer Champion/
Polnischer Sieger/ Schweizer Sieger// Winner Amsterdam 19.. usw.
Der IRVO-UCI e.V. übersetzt das Wort Anwartschaft nicht mit „Certificat“ = Bescheinigung“ sondern mit Expectative = Anwartschaft
Stand 11.11.2016